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INKASSORECHT

Gut, wenn die Kasse stimmt.

Grundsätzlich wird individuell und in Absprache mit dem Mandanten der kostengünstigste und schnellste Weg zur Durchsetzung der bestehenden Ansprüche gefunden. Die Rechtsanwaltskanzlei Liebmann hilft Ihnen bei Mahn- und Forderungswesen, Forderungsbeitreibung und Forderungseinzug. Ansprüche und Forderungen der Mandanten gegen Dritte, gleich welcher Art, werden für den Mandanten außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht, tituliert und im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt.

 

Aus der ständigen Betreuung von Gewerbetreibenden, Firmen, Unternehmern und Freiberuflern (insbesondere Ärzten) entwickelte sich nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage der Bereich Inkassorecht. Dieser steht selbstverständlich auch Privatpersonen zur Verfügung.

Bei diesem Bereich geht es um das gesamte Mahn- und Forderungswesen, Forderungsbeitreibung und Forderungseinzug. Ansprüche und Forderungen der Mandanten gegen Dritte, gleich welcher Art, werden für den Mandanten außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht, tituliert und im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt. Hierzu gehört sowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Mahnwesen, ebenso wie die Titulierung durch Mahn/Vollstreckungsbescheide oder Klagen und/oder der Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen.

Bitte nicht verwechseln: Inkassorecht bedeutet nicht Schuldner- , bzw. Insolvenzberatung.